Die Schlösserstiftung hat einige Strecken in ihren Parks zum Radfahren freigegeben. Aber Achtung: Es gibt Strecken zum Radfahren, sog. Schiebestrecken und Wege, auf denen man ein Fahrrad noch nicht einmal dabeihaben darf. Und es gibt Bußgelder, wenn man sich nicht daran hält! Mehr Informationen dazu hier.